Regeln

Gruppenregeln

  • §1 Verschwiegenheit Alle in der Gruppe besprochenen Inhalte dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Dies gilt auch für andere Therapiegruppen, die nicht mit unserem Verein in Verbindung stehen. Ebenso betrifft dies Geständnisse von Gruppenmitgliedern über vergangene Straftaten – unabhängig von deren Art. Insbesondere die Weitergabe von Identitäten, Namen, Personenbeschreibungen oder Details zu persönlichen Problemen ist strengstens untersagt.

Ausnahmeregelung 1:
Mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person und in enger Absprache, darf eine Information weitergegeben werden, wenn die betreffende Person darin einen Nutzen sieht und umfassend darüber aufgeklärt ist.

Ausnahmeregelung 2:
Wenn Mitglieder akut eigen- oder fremdgefährdend sind, ist dies gemeinsam mit der betroffenen Person, der Gruppe und unter Einbeziehung mindestens eines Vorstandsmitglieds zu besprechen. Bei der Androhung von Suizid oder Mord, die als ernsthaft eingeschätzt wird, wird psychologisches Fachpersonal informiert, das dann entsprechend intervenieren kann.

Wenn sich Gruppenmitglieder außerhalb der Gruppensitzungen treffen und keine außenstehende Person anwesend ist, dürfen interne Gruppenthemen besprochen werden – unter der Voraussetzung, dass sichergestellt ist, dass keine dritte Person das Gespräch mithören kann.

Achtung:
Ein Verstoß gegen diese Verschwiegenheitsregel kann zum sofortigen Ausschluss aus der Gruppe führen.

  • §2 Respekt: Jeder Teilnehmer wird respektvoll behandelt.
  • §3 Diskriminierung: Jegliche Form von Diskriminierung wird nicht toleriert.
  • §4 Mitbestimmung: Jedes Mitglied kann eine entscheidungstragende Abstimmung einberufen. Jedes Mitglied hat das Recht, an entscheidungstragenden Abstimmungen teilzunehmen.
  • §5 Gleichwertigkeit: Alle Mitglieder stehen auf derselben Stufe – niemand ist über oder unter den anderen.
  • §6 Pausen: Jeder hat das uneingeschränkte Recht, jederzeit und ohne Absprache Pausen einzulegen.
  • §7 Flexibilität: Zuspätkommen oder frühzeitiges Verlassen der Gruppe ist kein Vergehen.
  • §8 Umgang mit Abwesenden: Über abwesende Mitglieder darf nicht gelästert oder abfällig gesprochen werden.
  • §9 Offene Gruppe: Jeder, der die Gruppe besuchen möchte, ist willkommen – unabhängig von Diagnosen.
  • §10 Abstinenzregelung:
    Die Gruppe ist keine Abstinenzgruppe; auch aktiv suchterkrankte Menschen dürfen teilnehmen. Sollte jedoch das Verhalten einer Person den Gruppenprozess erheblich stören, wird dies zu einem vorübergehenden Ausschluss führen.
  • §11 Drogenverbot
    Das Mitbringen von Drogen ist strengstens untersagt. Dies betrifft alle Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen – einschließlich Alkohol und Cannabis.
  • §12 Medizinische Ratschläge: Empfehlungen zu Medikation oder Betäubungsmittelkonsum dürfen nur subjektiv und unter Vorbehalt gegeben werden.
  • §13 Kostenfreiheit: Die Teilnahme ist kostenlos und mit keinerlei weiteren Verpflichtungen verbunden.
  • §14 Verpflegung: Der Konsum mitgebrachter Getränke und Lebensmittel ist jederzeit gestattet.
  • §15 Suizidprävention: Wenn Mitglieder akut eigen- oder fremdgefährdend sind, ist dies  gemeinsam mit der betroffenen Person, der Gruppe und unter Einbeziehung mindestens eines Vorstandsmitglieds zu besprechen. Bei der Androhung von Suizid oder Mord, die als ernsthaft eingeschätzt wird, wird psychologisches Fachpersonal informiert, das dann entsprechend intervenieren kann.
  • §16 Suchtprävention: Jeder Form von Sucht wird bestmöglich entgegengewirkt.
  • §17 Finanzielle Angelegenheiten: Das Verleihen oder Verschenken großer Geldbeträge zwischen Gruppenmitgliedern ist untersagt.
  • §18 Persönliche Feiertage: Der Vorstand erfasst keine persönlichen Feiertage der Mitglieder.
  • §19 Nutzung von Handys und Geräten: Während der Gruppensitzung ist die Nutzung elektronischer Geräte untersagt.
    Ausnahmen: Das Speichern von Terminen ist erlaubt.
    Das Handy darf sich während der Gruppe im lautlosen Vibrationsmodus befinden und auch auf dem Tisch liegen, damit Mitglieder externe Notfälle sofort wahrnehmen und darauf reagieren können. Telefonieren während der Gruppe im Raum ist untersagt. In dringenden Fällen darf das Mitglied zum Telefonieren den Raum verlassen. Diese Regel gilt selbstverständlich nicht während der Pausen.
  • §20 Politische Themen: Streitanfällige politische Diskussionen sind zu unterlassen.